Auf unserem Platz sind Hunde von Montag bis Freitag unter Einhaltung der unten aufgeführten Regelungen erlaubt.
Nicht zugelassen sind alle gefährlichen Hunde, die den Regelungen des §1 des Landeshundegesetzes (LHundG) unterliegen.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Bei allen Turnieren ist das Mitführen von Hunden untersagt.
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Will ein Golfer/-erin einen Hund auf einer Privatrunde mitführen, so ist dieses vor Beginn der Runde im Clubsekretariat anzumelden. Ist das Büro nicht besetzt, entfällt die Anmeldung.
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Ein Hund darf nur mitgeführt werden, wenn er golfplatztauglich ist, d.h. nicht bellt und sich ruhig verhält.
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Je Flight darf nur ein Hund mitgeführt werden.
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Vor der Runde hat der Hundhalter/-erin die Erlaubnis seiner Mitspieler einzuholen. Wird diese verweigert, so muss er warten und ggf. alleine spielen.
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Hunde müssen auf dem gesamten Platz immer und ausschließlich an der Leine geführt werden. Die Leine muss so am Golfbag fixiert sein, das sie sich nicht lösen kann und der Hund das Bag nicht umwerfen kann.
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Der Hundehalter hat dafür zu sorgen das sein Hund nicht andere Spieler stört und keinen Bällen oder Tieren hinterher jagt. Er hat weiterhin zu beachten das der Hund keine Löcher gräbt oder sonstige Beschädigungen auf dem Platz verursacht.
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Der Hund darf keinen Abschlag, kein Grün, keinen Bunker und auch kein Wasserhindernis betreten.
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Der angeleinte Hund muss mit ausreichendem Sicherheitsabstand außerhalb des Schwungbereichs am Bag bleiben.
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Hundehaufen sind vom Hundehalter unverzüglich durch mitgeführte Kotbeutel zu entsorgen.
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Der Hundehalter/-erin muss eine Hundehaftpflichtversicherung vorweisen.
Diese Regeln werden vom Course-Marshall und den Mitgliedern des Vorstandes kontrolliert.
Denken Sie bitte während der Runde daran, ihren Begleiter ausreichend mit Wasser ggf. auch mit Nahrung zu versorgen und ihn nach der Runde gebührend zu belohnen. Beim Golfen dabei zu sein bedeutet für Ihren Hund Stunden hoher Aufmerksamkeit und großer Folgsamkeit, ohne spielen oder schlafen zu können.